Immobilie geerbt – was ist zu beachten?

by | 08.07.2022 | 0 comments

Sofern Sie eine Immobile erben, werden Sie als Erbe automatisch der Rechtsnachfolger des Erblassers und somit der neue Eigentümer der Immobilie. Daher ist das Erben von Immobilien mit einer hohen Verantwortung gekoppelt und kann schnell zu einer Überforderung und zu einer finanziellen Überlastung führen.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen einige wichtige Punkte erläutern, die Sie in einem Erbfall unbedingt beachten sollten, um einer Kostenfalle zu entgehen.

Die wichtigsten Punkte bezüglich eines Erbfalls

Bevor wir bezüglich des Themas Immobilie Erben in das Detail gehen, ein kurzer Überblick über einige wichtige Punkte zu diesem Thema:

  • Als Rechtsnachfolger des Erblassers und als neuer Eigentümer einer Immobilie übernehmen Sie die Verantwortung für die Immobilie und deren finanzielle Belastung.
  • Es muss im Vorfeld geklärt werden, ob die Immobilie überschuldet oder werthaltig ist. Bei einer Überschuldung und Nichtwerthaftigkeit sollten Sie das Erbe fristgerecht ausschlagen.
  • Lassen Sie innerhalb von zwei Jahren das Grundbuch berichtigen und sich als Eigentümer eintragen. In diesem Fall greift die Gebührenfreiheit.
  • Sofern eine Erbgemeinschaft besteht, klären Sie ab, was mit der Immobilie geschehen soll. Die Teilungsversteigerung sollte grundsätzlich nur eine wirtschaftliche Notlösung sein.
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Was tun bei einer überschuldeten Immobilie?

Sofern die geerbte Immobilie überschuldet ist, sollten Sie das Erbe unbedingt ausschlagen. Dies bedeutet, Sie lehnen das Erbe ab. Als Erbe sind Sie grundsätzlich verpflichtet, die Verantwortung für die Schulden des Erblassers zu tragen, sofern Sie das Erbe nicht fristgerecht ausschlagen. Das Grundbuch gibt Ihnen Auskunft darüber, ob eine Immobilie überschuldet ist oder nicht. Von einer Überschuldung spricht man, sofern die finanziellen Verbindlichkeiten (Hypotheken, Kredite, Grundschulden etc.) die Vermögenswerte der Immobilie übersteigen. Zudem muss auch überprüft werden, ob ein Sanierungsaufwand finanziell tragbar ist und sich unter dem Strich rechnet. Es ist wichtig, das Ausschlagen des Erbes zeitnah durchzuführen, denn eine Fristverlängerung ist hierbei nicht möglich.

Kalkulation der Erbschaftssteuer

In einem Erbfall sind Sie in vielen Fällen verpflichtet, eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Allerdings sieht der Gesetzgeber hier Ausnahmen in Form von Steuerfreibeträgen vor. Diese Freibeträge hängen von der Verwandtschaftsnähe des Erbes und des Erblassers ab und gestalten sich wie folgt:

  • Erbschaftssteuerklasse I – Ehepartner/eingetragene Lebenspartner – 500.000 €
  • Erbschaftssteuerklasse II – Kinder, Enkel (bei verstorbenen Kindern) – 400.000 €

Sofern der verbleibende Nachlass nach Abzug der Verbindlichkeiten über diesen Freibeträgen liegt, fällt Erbschaftssteuer an. Jedoch sind die Steuersätze in diesem Fall vergleichsweise gering.

Keine Erbschaftssteuer, sofern Sie die Immobilie selbst bewohnen

Sofern Sie die geerbte Immobilie mindesten 10 Jahren selbst bewohnen möchten, sind Sie von der Erbschaftssteuer befreit. Ziehen Sie innerhalb dieses Zeitrahmens vorzeitig wieder aus, greift die Erbschaftssteuer rückwirkend. Bei dringenden Gründen für den Auszug kann es jedoch zu einer Ausnahmeregelung kommen, wie beispielsweise bei einem Umzug in ein Pflegeheim oder bei einem Umzug zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit.

Abschließender Tipp: Führen Sie eine Bestandsaufnahme der Gegebenheiten durch

Sofern Sie sich entschieden haben, das Erbe anzutreten, sollten Sie in Ruhe überdenken, was mit der Immobilie geschehen soll. Hierbei ist eine genaue Bestandsaufnahme der Gegebenheiten von hoher Wichtigkeit, um die Gesamtsituation umfassend überschauen zu können. Auch steuerliche und anwaltliche Beratung kann hierbei förderlich sein. Um die Marktfähigkeit einer geerbten Immobilie einzuschätzen, kann Sie ein erfahrener Immobilienmakler unterstützen.

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