Was gehört alles in ein Übergabeprotokoll?

by | 09.09.2022 | 0 comments

Das Übergabeprotokoll bei einem Ein- und Auszug in eine Wohnung stellt sowohl für den Vermieter als auch für den Mieter eine Absicherung dar. Denn im Übergabeprotokoll werden wichtige Aspekte bezüglich der Wohnung und des Hauses, wie Schäden, Anzahl der Schlüssel und Zählerstände festgehalten.

Hierdurch lassen sich eventuelle Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter bei Ein- und Auszug vermeiden. Das Übergabeprotokoll ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher gibt es keine verbindliche Regelung bezüglich dessen Form. Hier möchte ich Ihnen aufzeigen, was unbedingt in ein Übergabeprotokoll gehört.

Die wichtigen Aspekte eines Übergabeprotokolls

Folgende Aspekte sind bezüglich eines Übergabeprotokolls von Wichtigkeit:

  • Bei Ein- und Auszug sollte stets ein Übergabeprotokoll erstellt werden
  • Bei Haftungsfragen im Falle von Schäden dient das Übergabeprotokoll zur Streitbeilegung
  • Es bestehen keine gesetzlichen Vorschriften für die Form des Übergabeprotokolls
  • Dennoch ist die Vollständigkeit des Übergabeprotokolls wichtig

Damit das Übergabeprotokoll alle wichtigen Informationen bezüglich einer Wohnung beinhaltet, liste ich Ihnen im nächsten Abschnitt detailliert auf, was alles in ein Übergabeprotokoll gehört.

Der Aufbau eines Übergabeprotokolls

Blaue Holzwürfel mit Haken und Hand

In jedes Übergabeprotokoll gehören folgende Informationen:

  1. Name und Anschrift von Vermieter und Mieter. Gegebenenfalls werden auch Zeugen der Wohnungsübergabe aufgeführt. Der Makler des Vertrauens kann ebenfalls als Zeuge dienen.
  2. Genaue Anschrift der Wohnung, inklusive Stockwerk etc.
  3. Datum des Ein- bzw. Auszugs, der Übergabe sowie der letzten Renovierung
  4. Alle wichtigen Zählerstände zum Zeitpunkt der Übergabe (Strom, Wasser, Gas)
  5. Falls vorhanden, der Inhalt des Heizöltanks
  6. Alle übergebenen Schlüssel für Haustüren, Wohnungstür, Keller, Speicher etc. Auch die jeweilige Anzahl der Schlüssel ist wichtig.
  7. Ausnahmslos alle Schäden und Mängel in der Wohnung und in den zugehörigen Räumen. Beispiele: Schäden am Parkett, gesprungene Fliesen, Lackschäden an Türen, defekte Sockelleisten, Schimmelflecken etc.
  8. Die Schäden raumweise detailliert aufführen, damit sie gut zugeordnet werden können. Hier ist eine genaue Beschreibung der Schäden wichtig.
  9. Sofern keine Schäden vorhanden sind und die Räume besenrein übergeben werden, soll auch dies im Übergabeprotokoll aufgeführt werden.
  10. Absprachen zwischen Mieter und Vermieter bezüglich anstehender Reparaturen und Renovierungen.

Wer bekommt das Übergabeprotokoll?

Sowohl Mieter und Vermieter unterschreiben beide das Übergabeprotokoll und erhalten jeweils ein Exemplar. Somit kann das Protokoll beiden Parteien im Streitfall als Beweis dienen.

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