Fünf wichtige Punkte zum Energieausweis für Immobilien

von | 02.12.2022 | 0 Kommentare

Der Energieausweis ist seit dem Jahr 2008 Pflicht bei jedem Verkauf und jeder Vermietung einer Immobilie und gibt Auskunft über den energetischen Zustand und die Energieeffizienz eines Objekts. Hierbei gilt es zwischen dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis zu unterscheiden.

In diesem Artikel möchte ich Ihnen fünf wichtige Punkte zum Energieausweis für Immobilien verdeutlichen und Ihnen grundlegende Informationen zum Thema Energieausweis mitgeben.

Bunte Modellhäuser symbolisieren Energieeffizienz.

Punkt 1 – Unterschiede von Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis

Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis sind zwei unterschiedliche Energieausweise, die sich grundlegend in der Machart unterscheiden. Der Verbrauchsausweis zeigt den tatsächlichen Energieverbrauch in einem Gebäude durch dessen Bewohnen auf. Der Bedarfsausweis hingegen zeigt einen theoretischen und nutzerunabhängigen Energieverbrauch aufgrund des Zustands eines Objekts an. Somit wird der Verbrauchsausweis mithilfe des tatsächlichen Energieverbrauchs der letzten drei Jahre am Ende einer Abrechnungsperiode errechnet.

Da das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner das Ergebnis dieser Berechnung stark beeinflusst, ist der Verbrauchsausweis weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis. Der Bedarfsausweis wird hingegen mithilfe von Gutachten bezüglich der energetischen Beschaffenheit eines Objekts und der technischen Infrastruktur erstellt. Daher ist dieser Energieausweis teurer. Zumeist kann der Eigentümer frei wählen, welche Art Energieausweis er erstellen lässt. Dies gilt jedoch nicht bei Neubauten.

Punkt 2 – Der Energieausweis ist nicht unbegrenzt gültig

Ein Energieausweis hat eine begrenzte Gültigkeit, die bei maximal 10 Jahren nach der Ausstellung liegt. Der Ausweis verliert in dieser Zeit auch dann nicht seine Gültigkeit, wenn Änderungen an den rechtlichen Anforderungen an Energieausweise vorgenommen werden. Nach Sanierungsarbeiten muss der Energieausweis jedoch neu erstellt werden, da sich hierdurch natürlich die Energieeffizienz eines Objekts positiv verändert.

Punkt 3 – Wer erstellt einen Energieausweis?

Zur Erstellung von einem Energieausweis sind verschiedene Personen berechtigt, wie beispielsweise staatl. anerkannte Gebäudetechniker sowie Personen mit einem bauspezifischen Hochschulabschluss, wie Bauingenieure, Architekten, Maschinen- und Elektrotechniker. Auch Personen mit einer abgeschlossenen Fortbildung im Bereich energiesparendes Bauen nach EnEV 2014 Anlage 11, Handwerksmeister im Baubereich, Schornsteinfegermeister, Makler uvm. können den Ausweis ausstellen. Nicht selten wird für die Erstellung von einem Energieausweis auch ein Energieberater beauftragt, der über die hierfür erforderlichen Qualifikationen verfügt.

Punkt 4 – Die Kosten für einen Energieausweis

Wie bereits unter Punkt 1 erwähnt, ist die Erstellung von einem Bedarfsausweis weitaus aufwendiger, da hierfür verschiedene Gutachten über das Gebäude und die technischen Systeme benötigt werden. Aus diesem Grund ist der Bedarfsausweis auch weitaus teurer als der Verbrauchsausweis. Für den Bedarfsausweis fallen in der Regel Kosten zwischen 300 und 500€ an. Der Verbrauchsausweis, der aus dem tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner errechnet wird, kostet 25 bis 100 €, für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Partien um die 250,00€.

Punkt 5 – Wie können die Werte im Energieausweis verbessert werden?

Wichtige Frage, kurze Antwort: Mithilfe von Sanierungsarbeiten! Eigentümer können beispielsweise eine hochwirksame Wärmedämmung des Objekts veranlassen, die Heizanlage erneuern, Fenster und Türen abdichten oder austauschen sowie Wärmebrücken beseitigen. Selbst die richtige Wahl des Dämmmaterials kann die Energiebilanz eines Gebäudes erheblich verbessern. Derartige Maßnahmen sind immer dann in Erwägung zu ziehen, wenn eine Immobilie verkauft werden soll. Denn eine gute Energiebilanz wirkt sich ungemein positiv auf den Verkaufspreis eines Objekts aus.

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