Triftiger Grund für Eigenbedarf – was ist zu beachten?

von | 06.01.2023 | 0 Kommentare

Sofern bei Ihnen als Vermieter ein triftiger Grund für Eigenbedarf vorliegt, haben Sie das Recht einem Mieter zu kündigen. Jedoch müssen hierbei bestimmte Punkte beachtet werden, die durch das Mieterschutzgesetz geregelt werden.

Des Weiteren finden sich auch bestimmte Sonderfälle, welche Ihnen die Eigenbedarfskündigung erschweren und sogar unmöglich machen können. Hier in diesem Artikel möchte ich Sie als Eigentümer darüber informieren, was sie bei einer Eigenbedarfskündigung beachten müssen.

Die Eigenbedarfskündigung muss rechtens sein

Als Vermieter dürfen Sie nicht auf das Geradewohl Eigenbedarf anmelden, denn hierfür muss ein triftiger Grund vorliegen. Diese Gründe können sein:
• Sie benötigen die Wohnung/das Haus selbst als Wohnraum
• Ihr Kind möchte eine Familie gründen und benötigt den Wohnraum
• Sie möchten den Wohnraum als Alterssitz bewohnen
• Jemand aus Ihrem jetzigen Hausstand benötigt den Wohnraum
• Nahe Verwandte von Ihnen benötigen den Wohnraum

Schildkröte mit Koffer auf dem Rücken

Diese Punkte gilt es bei Eigenbedarf zu beachten

Generell müssen Sie bei Eigenbedarf die Gründe hierfür nachvollziehbar darlegen und zudem die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, welche sich je nach Fall unterscheiden können. Besonders schwer wird es beispielsweise, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen und diese Wohnung bereits vor dem Kauf vermietet ist. In diesem Fall hat der Eigentümer eine Sperrfrist von drei Jahren, bis er letztendlich Eigenbedarf anmelden darf. Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Wohnung oder ein Haus als reines Feriendomizil zu nutzen, wird es schwierig, hierfür das Recht auf Eigenbedarf zu bekommen. Derselbe Umstand gilt, wenn Sie eine Mietwohnung als Geschäftsräume nutzen möchten. Es gilt zu bedenken, dass viele Eigenbedarfsfälle vor einem Richter landen und liegt kein triftiger Grund für den Eigenbedarf vor, wird Ihnen als Vermieter die Eigenbedarfskündigung untersagt.

Die Kündigungsfristen für Eigenbedarf

Die genauen Kündigungsfristen für Eigenbedarf entscheiden sich aus der Länge und der Art des bereits bestehenden Mietvertrags. Besteht ein unbefristeter Mietvertrag, so beträgt die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf grundsätzlich drei Monate. Doch Vorsicht: Die Kündigungsfrist erhöht sich, je länger der Mietvertrag besteht. Bei fünf Jahren Mietverhältnis beträgt die Kündigungsfrist bereits sechs Monate, bei einem Mietverhältnis ab acht Jahren ist die Kündigungsfrist bei neun Monaten angesetzt. Die Zustellung der schriftlichen Kündigung muss dem Mieter spätestens am Dritten eines Monats zugestellt werden und wird dann jedoch erst nach Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Weitere gesetzliche Regelungen in Bezug auf Eigenbedarf

Sofern Sie mehrere Wohnungen besitzen und eine dieser Wohnung bei Ihrer Anmeldung von Eigenbedarf leer steht, sind Sie verpflichtet, dem Mieter diese freie Wohnung als Ersatz anzubieten. Zudem darf bei Eigenbedarf kein erhöhter Wohnbedarf besteht. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Ihrem studierenden Sohn keine 150qm-Wohung zur Verfügung stellen dürfen. Die Eigenbedarfskündigung ist zudem auch nur berechtigt, wenn Sie oder ein naher Verwandter die Wohnung dauerhaft beziehen werden. Als Überbrückung darf kein Eigenbedarf angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass ein Mieter Sie auch im Nachhinein verklagen kann, sofern ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde. Dies kann mitunter sehr teuer für einen Eigentümer werden.

Die Hauskauf Abwicklung – wie läuft ein Hauskauf ab?

Sie haben endlich Ihr lange ersehntes Traumhaus gefunden und stehen nun vor der Frage, wie die Hauskauf Abwicklung eigentlich abläuft? Im ersten Schritt müssen Sie natürlich das Finanzielle regeln. Diese Phase beinhaltet sowohl eine Kreditbeantragung als auch die...

Worauf achten bei einer Immobilienfinanzierung?

Eine Immobilienfinanzierung sollten Sie grundsätzlich gut planen, um eine im Vorfeld nicht ersichtliche Kostenfalle zu vermeiden. Für die Planung der Immobilienfinanzierung sind mehrere Aspekte wichtig und gerne verliert der Laie hierbei den Überblick und findet sich...

Wegerecht – Was Sie über Rechte und Pflichten wissen sollten

Das Wegerecht beschreibt die Erlaubnis der Überquerung eines fremden Grundstücks, sofern die Lage des eigenen Grundstücks dies erfordert. Sofern also die öffentliche Straße oder ein öffentlicher Fußweg vom eigenen Grundstück aus nur durch das Überqueren eines...

Dies sind die besten Immobilienportale im Netz

Im Internet finden sich mittlerweile zahlreiche Immobilienportale, auf welchen interessante Immobilien zum Kauf oder zum Mieten angeboten werden. Sowohl für Verkäufer/Vermieter als auch für Käufer/Mieter stellen diese Portale daher eine sehr gute Anlaufstelle dar, um...

Hausfinanzierung und Steuervorteil – was ist möglich?

Für den Kauf eines Eigenheims wird ein Immobilienkredit von der Bank benötigt. Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Unter bestimmten Umständen lassen sich die Zinsen der Immobilienkredite von der Steuer absetzen. Allerdings muss ein Käufer hierfür bestimmte...

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Immobilienberater Thomas Weiland

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Hoffentlich konnte ich Ihnen zu oben genanntem Thema weiterhelfen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben, nutzen Sie bitte die nachstehende Kommentarfunktion.

Alternativ können Sie mich gerne kontaktieren und mit mir ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Wenn Ihnen dieser Post gefallen hat, freue ich mich, wenn Sie mir auf den Sozialen Medien folgen würden. Somit werden Sie immer auf neue Posts von mir hingewiesen.

>> Facebook
>> Instagram
>> Twitter

Bis bald, Ihr Thomas Weiland