Triftiger Grund für Eigenbedarf – was ist zu beachten?

von | 06.01.2023 | 0 Kommentare

Sofern bei Ihnen als Vermieter ein triftiger Grund für Eigenbedarf vorliegt, haben Sie das Recht einem Mieter zu kündigen. Jedoch müssen hierbei bestimmte Punkte beachtet werden, die durch das Mieterschutzgesetz geregelt werden. Hier in diesem Artikel möchte ich Sie als Eigentümer zum Thema Eigenbedarfskündigung und Gründe informieren.

Des Weiteren finden sich auch bestimmte Sonderfälle, welche Ihnen die Eigenbedarfskündigung erschweren und sogar unmöglich machen können. Hier in diesem Artikel möchte ich Sie als Eigentümer darüber informieren, was sie bei einer Eigenbedarfskündigung beachten müssen.

Eigenbedarfskündigung – Gründe müssen rechtens sein

Als Vermieter dürfen Sie nicht auf das Geradewohl Eigenbedarf anmelden, denn es müssen für die Eigenbedarfskündigung triftige Gründe vorliegen. Diese Gründe können sein:
• Sie benötigen die Wohnung/das Haus selbst als Wohnraum
• Ihr Kind möchte eine Familie gründen und benötigt den Wohnraum
• Sie möchten den Wohnraum als Alterssitz bewohnen
• Jemand aus Ihrem jetzigen Hausstand benötigt den Wohnraum
• Nahe Verwandte von Ihnen benötigen den Wohnraum

Schildkröte mit Koffer auf dem Rücken, Symbol für Eigenbedarfskündigung Gründe

Eigenbedarfskündigung Gründe – Diese Punkte gilt es bei Eigenbedarf zu beachten

Generell müssen Sie bei Eigenbedarf die Gründe hierfür nachvollziehbar darlegen und zudem die gesetzlichen Kündigungsfristen einhalten, welche sich je nach Fall unterscheiden können. Besonders schwer wird es beispielsweise, wenn Sie eine Eigentumswohnung kaufen und diese Wohnung bereits vor dem Kauf vermietet ist. In diesem Fall hat der Eigentümer eine Sperrfrist von drei Jahren, bis er letztendlich Eigenbedarf anmelden darf. Spielen Sie mit dem Gedanken, eine Wohnung oder ein Haus als reines Feriendomizil zu nutzen, wird es schwierig, hierfür das Recht auf Eigenbedarf zu bekommen. Derselbe Umstand gilt, wenn Sie eine Mietwohnung als Geschäftsräume nutzen möchten. Es gilt zu bedenken, dass viele Eigenbedarfsfälle vor einem Richter landen und liegt kein triftiger Grund für den Eigenbedarf vor, wird Ihnen als Vermieter die Eigenbedarfskündigung untersagt.

Die Kündigungsfristen für Eigenbedarf

Die genauen Kündigungsfristen für Eigenbedarf entscheiden sich aus der Länge und der Art des bereits bestehenden Mietvertrags. Besteht ein unbefristeter Mietvertrag, so beträgt die Kündigungsfrist bei Eigenbedarf grundsätzlich drei Monate. Doch Vorsicht: Die Kündigungsfrist erhöht sich, je länger der Mietvertrag besteht. Bei fünf Jahren Mietverhältnis beträgt die Kündigungsfrist bereits sechs Monate, bei einem Mietverhältnis ab acht Jahren ist die Kündigungsfrist bei neun Monaten angesetzt. Die Zustellung der schriftlichen Kündigung muss dem Mieter spätestens am Dritten eines Monats zugestellt werden und wird dann jedoch erst nach Ablauf des übernächsten Monats wirksam.

Weitere gesetzliche Regelungen in Bezug auf Eigenbedarf

Sofern Sie mehrere Wohnungen besitzen und eine dieser Wohnung bei Ihrer Anmeldung von Eigenbedarf leer steht, sind Sie verpflichtet, dem Mieter diese freie Wohnung als Ersatz anzubieten. Zudem darf bei Eigenbedarf kein erhöhter Wohnbedarf besteht. Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Ihrem studierenden Sohn keine 150qm-Wohung zur Verfügung stellen dürfen. Die Eigenbedarfskündigung ist zudem auch nur berechtigt, wenn Sie oder ein naher Verwandter die Wohnung dauerhaft beziehen werden. Als Überbrückung darf kein Eigenbedarf angemeldet werden. Bitte beachten Sie, dass ein Mieter Sie auch im Nachhinein verklagen kann, sofern ein Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde. Dies kann mitunter sehr teuer für einen Eigentümer werden.

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