Für den Kauf eines Eigenheims wird ein Immobilienkredit von der Bank benötigt. Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Unter bestimmten Umständen lassen sich die Zinsen der Immobilienkredite von der Steuer absetzen und somit kann sich der Käufer einen Steuervorteil durch die Hausfinanzierung sichern. Allerdings muss ein Käufer hierfür bestimmte Kriterien erfüllen,
um in den Genuss dieses Steuervorteils bei einem Hauskauf zu kommen. In diesem Artikel möchte ich Ihnen diese Kriterien vorstellen, damit Sie überprüfen können, ob auch Sie sich für Ihre Hausfinanzierung einen Steuervorteil sichern können.
Wann genau ist ein Steuervorteil bei einer Hausfinanzierung möglich?
Die steuerliche Absetzung der Finanzierungskosten für eine Immobilie sind immer dann möglich, wenn Sie die Immobilie vermieten oder weiterverkaufen möchten. In diesen Fällen gelten die Zinsen des Kredits als Werbekosten, da Sie durch eine Vermietung oder durch einen Weiterverkauf Einkünfte erzielen. In diesem Fall sind die Kosten der Finanzierung für das Haus steuerlich absetzbar. Falls Sie die Immobilie jedoch selbst beziehen, können Sie die Finanzierungskosten Ihrer Immobilie nicht als Werbekosten von der Steuer absetzen. Sollte Sie ein Baugrundstück erwerben, sind die Finanzierungskosten nur dann absetzbar, wenn ein klares Bauvorhaben vorliegt und das Objekt vermietet werden soll.
Hausfinanzierung und Steuervorteil – auch bei Teilvermietung möglich?
Sofern Sie eine Immobilie kaufen, die sich beispielsweise aus zwei Wohnungen zusammensetzt und Sie eine dieser Wohnungen selbst beziehen und die zweite vermieten möchten, können Sie die Finanzierungskosten für die vermietete Einheit absetzen. Somit ist auch bei einer Teilvermietung der Steuervorteil durch die Hausfinanzierung möglich. Hierbei ist es jedoch wichtig, dass Sie zwei getrennte Darlehn aufnehmen, denn für eine vermietete Wohnung müssen Sie in der Steuerklärung einen separaten Kreditbetrag angeben.
Lassen sich auch Sanierungskosten steuerlich absetzen?
Die Zinsen für Sanierungskosten für ein vermietetes Objekt sind ebenfalls von der Steuer absetzbar, da sie wiederum als Werbekosten gelten. Durch eine Sanierung werten Sie Ihr Objekt auf und sichern hierdurch die Einkünfte durch Mieteinnahmen. Dieser Umstand bezieht beispielsweise auch auf die Zinsen von einem Kredit, den Sie für die Reparatur Ihres Daches nutzen. Auch diese Finanzierungskosten lassen sich steuerlich absetzen.
Nebenkosten des Immobilienkaufs sind absetzbar
Durch einen Immobilienkauf entstehen verschiedene Nebenkosten, wie beispielsweise eine Maklerprovision. Sofern Sie für die Suche neuer Mieter einem Immobilienmakler beauftragen, können Sie die hierdurch entstehenden Kosten absetzen. Voraussetzung ist auch hier wieder, dass Sie zukünftig Einkünfte durch Vermietungen erzielen. Werden die Maklergebühren jedoch vom neuen Mieter getragen, können Sie diese Kosten als Eigentümer natürlich nicht steuerlich geltend machen.
Finanzierungskosten einer Zweitwohnung absetzen
Wie im oberen Abschnitt erwähnt, sind Finanzierungskosten (Zinsen) für eine Immobilie, die selbst bezogen wird, nicht absetzbar. Anders sieht es bei einer gekauften Immobilie oder Wohnung aus, die Sie aus beruflichen Gründen als Zweitwohnung selbst beziehen müssen. In diesem Fall können Sie sich einen klaren Steuervorteil sichern und die Finanzierungskosten der Zweitwohnung absetzen. Dies gilt natürlich nicht für eine reine Ferienwohnung, denn eine berufliche Notwendigkeit für die Zweitwohnung muss hier gegeben sein.
Tipp: Fragen Sie einfach einmal bei Ihrem Steuerberater nach, eventuell hält dieser Steuerfachmann noch einige Steuervorteile bezüglich Ihres speziellen Falls in der Hinterhand.
Gut zu wissen mit den Vorteilen bei der Steuer;)
Miko
Gut, wenn man sich selber Gedanken macht. Lg