Grundsteuerreform 2022 – Infos für Eigentümer

von | 27.05.2022 | 0 Kommentare

Seit dem 01.01.2022 läuft die Reform der Grundsteuer und daher werden alle Eigentümer von Häusern, Wohnungen und Grundstücken noch im Jahr 2022 einen Brief vom Finanzamt bezüglich der Grundsteuerreform 2022 erhalten. In diesem Brief werden Sie als Eigentümer aufgefordert, eine neue Grundsteuererklärung abzugeben.

Hier möchte ich Sie daher über die wichtigsten Punkte zu der Grundsteuerreform 2022 informieren.

Die neue Grundsteuer tritt 2025 in Kraft

Die ab 2025 geltende Grundsteuer soll sich unbürokratischer, verfassungsfester und fairer gestalten, wofür der Einheitswert als Berechnungsgrundlage in Zukunft seine Gültigkeit verliert. Hierfür ist es nötig, den Wert für die neue Grundsteuer von jedem Grundbesitz in Deutschland zu ermitteln.

Das bisherige Verfahren und die hierfür eingesetzte Formel für die Errechnung der Grundsteuer aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde bleibt jedoch weiter bestehen.

Für Sie als Eigentümer bedeutet dies nun, dass Sie im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 eine neue Grundsteuererklärung abgeben müssen, damit eine neue Bemessungsgrundlage für Ihre Grundsteuer ermittelt werden kann.

Woraus setzen sich die neuen Grundsteuerwerte zusammen?

Noch 2022 müssen Sie als Eigentümer Angaben zu Ihrem Besitz machen, damit die Finanzbehörde den für die Grundsteuerreform 2022 neuen Grundsteuerwert errechnen kann. Dieser neue Grundsteuerwert errechnet sich aus folgenden Angaben:

Frau sitzt am Schreibtisch und bearbeitet die Grundsteuerreform 2022
  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Objekts

Diese Angaben müssen Sie nach Aufforderung innerhalb der angegebenen Frist Ihrem Finanzamt übermitteln. Die Angaben können Sie online über das Elster-Formular erledigen. Wichtig sind hierbei die Angaben zum Stichtag 1. Januar 2022. Klicken Sie hier, um zum Elster-Formular zu gelangen.

Was genau ist die Grundsteuer C?

Bisher bestand die Grundsteuer eigentlich aus zwei Steuern, aus der Grundsteuer A und B. Grundsteuer A bezieht sich auf eine agrarische Nutzung, Grundsteuer B auf die bauliche Nutzung von Grundstücken. Zukünftig wird es durch die Grundsteuerreform 2022 nun noch eine Grundsteuer C geben, die sich auf baureife Grundstücke bezieht.

Diese Steuer soll Eigentümer dazu anregen, ihren Grundbesitz zu bebauen und ihn nicht brachliegen zu lassen. Hierdurch wird zukünftig vermieden, dass im großen Umfang Grundstückspekulationen stattfinden.

Bundesländer dürfen vom Bundesmodell zur Berechnung abweichen

Die Grundsteuerreform 2022 sieht zudem vor, dass den Bundesländern die Möglichkeit eröffnet wird, vom Bundesmodell zur Berechnung der Grundsteuer abweichen zu dürfen. Hierfür dient eine sogenannte Öffnungsklausel in der neuen Grundsteuerreform 2022.

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