Ein Immobiliengutachter und ein von ihm fachgerecht erstelltes Gutachten wird heute in vielen Fällen benötigt, wie beispielsweise wenn Sie für Ihre Immobilie den Verkaufswert oder Bauschäden an Ihrem Objekt ermitteln müssen sowie wenn es darum geht, einen Neubau abzunehmen.
Hier in diesem Artikel möchte ich Sie über die Immobiliengutachter informieren und Ihnen aufzeigen, wann Sie welche Art von Gutachten für Ihre Immobilie benötigen und welche Kosten auf Sie zukommen.
Vollgutachten von einem Immobiliengutachter
In bestimmten Fällen benötigen Sie ein umfassendes Wertgutachten von Ihrem Objekt, welches die Fachwelt auch als Vollgutachten bezeichnet. Dieses Vollgutachten muss ein staatlich geprüften Immobiliengutachter erstellen. Die Gründe für dieses Gutachten können sein:
- Bei einem Erbstreit vor Gericht
- Sofern das Finanzamt zu viel Erbschaftssteuer oder Schenkungssteuer für ein geerbtes Objekt erhebt
- Bei einer Scheidung vor Gericht
- Sofern die Immobilie Teil eines Betriebsvermögens wird oder daraus entnommen werden soll
- Bei der Zwangsversteigerung einer Immobilie
Das Kurzgutachten für eine Immobilie
Ein Kurzgutachten ist im Vergleich zum Vollgutachten weniger umfangreich. Dieses Gutachten darf ein vereidigter Gutachter für Immobilien, aber auch in einigen Fällen ein freier Immobiliensachverständiger erstellen. Die Gründe für dieses Gutachten sind beispielsweise:
- Zur Preisermittlung eines Objekts für einen Verkauf
- Zur Wertermittlung einer Immobilie bei einem Kauf
- Im Rahmen einer Scheidung für den Zugewinnausgleich oder die Auszahlung des Partners
- Für die gerechte Aufteilung eines Erbes
- Für die Versicherung bei entstandenen Sturm- oder Brandschäden. Hierbei wird das Kurzgutachten als Schadensgutachten bezeichnet und muss von einem staatlich geprüften Immobiliengutachter erstellt werden!
- Bei Bauschäden für die Forderungen gegen die Baufirma. Auch dieses Gutachten muss ein staatlich geprüften Immobiliengutachter erstellen.
Aus welchen Daten erstellt der Immobiliengutachter ein Vollgutachten?
Um ein Vollgutachten erstellen zu können, muss der Gutachter für Immobilien viele Aspekte eines Objekts in seine Beurteilung einfließen lassen. Hierzu zählt neben dem Haus selbst und dessen Bausubstanz auch das Grundstück, der Energiekennwert, der Garten, die Berechnung des Marktwertes und die Ermittlung der Restnutzungsdauer für ein Objekt. Die Kenntnis über die Wirtschaftlichkeit eines Gebäudes bezieht der Gutachter aus den aktuellen Nutzungsdaten, aus einer möglichen Nutzung bei Vermietungen und aus dem Liegenschaftszins. Zudem ist hier auch der Bodenrichtwert von Wichtigkeit, da dieser Auskunft über den Wert von unbebauten Flächen gibt.
Wie erstellt ein Immobiliengutachter ein Kurzgutachten?
Für ein Kurzgutachten muss der Gutachter für Immobilien nicht unbedingt in das Grundbuch schauen und die darin befindlichen Daten für sein Gutachten hinzuziehen. Auch die Analyse der Lage eines Objekts ist hierbei nicht nötig. Des Weiteren fließt auch die Grundfläche nach Angaben des Bauamtes nicht in das Ergebnis dieses Gutachten mit ein. Daher erweist sich ein Kurzgutachten ungenauer als ein umfassendes Vollgutachten.
Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?
Ein Vollgutachten kann zwischen 0,5 und 1 Prozent des Verkehrswertes einer Immobilie kosten. In einem komplizierten Einzelfall kann ein Gutachter sogar 1,5 Prozent verlangen. Kurzgutachten kosten je nach Aufwand 100 bis 500€. Im Idealfall holt sich der Immobilieneigentümer im Vorfeld mehrere Kostenvoranschläge von unterschiedlichen Gutachtern ein, um diese vergleichen zu können.
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