Zufahrt zugeparkt – was kann man tun?

von | 16.12.2022

Sofern ein Nachbar oder auch ein Fremder mit seinem Wagen die Zufahrt zu Ihrem Grundstück, Carport oder zu Ihrer Garage blockiert und dies vielleicht sogar wiederholt tut, haben Sie natürlich das Recht, etwas dagegen zu unternehmen. Denn ist eine Zufahrt zugeparkt, stellt dies zumeist eine Ordnungswidrigkeit dar.

Denn ist eine Zufahrt zugeparkt, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar. Ein kurzes Halten vor Ein- und Zufahren für maximal drei Minuten ist jedoch erlaubt, ebenso das Abstellen eines Fahrzeugs, sofern es der Halter konstant im Auge behält und bei Bedarf umgehend umparken kann. Hier sind für Sie alle wichtigen Infos zum Thema Auto parkt vor Zufahrt.

Zufahrt zugeparkt – das können Sie tun

Sofern Ihre Zufahrt zugeparkt ist und der Wagen zeitgleich im öffentlichen Raum parkt, greift die StVO und Sie können das Ordnungsamt oder die Polizei über den Sachverhalt informieren. Diese lassen den Wagen im schlimmsten Fall abschleppen und die Kosten hierfür muss der Falschparker tragen. Natürlich ist es des Friedens willen immer ratsam erst einmal zu schauen, ob der Halter des Fahrzeugs nicht auffindbar ist, um ihn zu bitten, seinen Wagen umzuparken. Übrigens ist auch das Parken gegenüber von einer Zufahrt nicht erlaubt, sofern sich hieraus eine klare Engstelle ergibt. Denn hierdurch ist die Einfahrt teilweise zugeparkt und ist nicht mehr zugänglich. Parkt ein Nachbar seinen Pkw mutwillig wiederholt vor Ihrer Einfahrt, ist der letzte Weg häufig leider nur eine Anzeige.

Ist ein „Ausfahrt-freihalten-Schild“ Pflicht?

PARKEN VERBOTEN - Schild an Zaun, symbolisiert das Thema Zufahrt zugeparkt

Diese Schilder sind nicht rechtsverpflichtend sondern werden lediglich als Hinweis auf eine Zufahrt angesehen. Daher kann ein Falschparker nicht argumentieren, dass es kein derartiges Schild gibt und er deshalb auch vor der Zufahrt parken darf. Das Parkverbot vor Zufahrten wird klar und deutlich durch die StVO geregelt, die jedoch nicht vorschreibt, ein Hinweisschild anzubringen.

Auto parkt vor Garage – hier wird es schwierig!

Sofern ein Auto direkt vor Ihrer Garage parkt, wird es etwas kompliziert. Die Garagenzufahrt gilt in vielen Fällen als Privatgrund und somit greift hier die StVO häufig nicht. Somit sind dem Ordnungsamt und auch der Polizei hier nicht selten die Hände gebunden. Nur wenn es sich bei der Blockierung der Garage klar um Nötigung handelt, dürfen und müssen die Staatsorgane einschreiten. Hier müssen Sie als Garagenbesitzer jedoch nachweisen, dass der Falschparker mutwillig und in dem Wissen sein Fahrzeug vor Ihrer Garage abgestellt hat, dass Sie bald Ihr eigenes Fahrzeug in die Garage stellen müssen oder herausfahren wollen. Dies ist natürlich nur sehr schwer zu beweisen. Dennoch ist es zumeist die beste Lösung erst einmal das Ordnungsamt zurate zu ziehen. Die Behörden entscheiden dann vor Ort, ob Sie handeln können und wie gehandelt wird. Sie können das Fahrzeug des Falschparkers natürlich jederzeit auch selbst abschleppen lassen und dem Fahrzeughalter die hierfür erforderlichen Kosten zusenden. Doch ob dieser die Kosten übernimmt, ist natürlich fraglich.

Zufahrt zugeparkt – Die friedliche Lösung ist die beste Lösung

Generell ist es natürlich immer am besten, den Falschparker selbst anzusprechen und höflich aufzufordern, seinen Wagen doch bitte von der Zufahrt oder der Garage zu entfernen. Nur wenn sich dieser weigert, die Zufahrt wiederholt zuparkt oder wenn der Falschparker nicht selbst ermittelt werden kann, ist ein Anruf beim Ordnungsamt oder gar bei der Polizei wirklich unumgänglich.

Fachbegriffe der Immobilienbranche

Wie in jedem speziellen Fachbereich finden sich auch in der Immobilienbranche spezielle Fachbegriffe, die für einen Laien auf den ersten Blick etwas kryptisch erscheinen. Vor allem im Rahmen von einem Immobilienkauf oder -verkauf treten derartige...

Renditeobjekt – Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus?

Nicht selten werden heutzutage Häuser als sogenannte Renditeobjekte gekauft. Das Ziel hierbei ist es, das für den Immobilienkauf eingesetzte Kapital zu vermehren und Gewinne zu erzielen. Die Frage, die sich hierbei viele interessierte Anleger stellen: Was ist das...

10 Tipps für den Hausverkauf

Damit Ihr Hausverkauf reibungslos über die Bühne geht und Sie Ihr Eigenheim zudem für den aktuellen Marktwert verkaufen können, sind einige wichtige Schritte nötig. Ich möchte Ihnen in diesem Artikel 10 wichtige Tipps für Ihren Hausverkauf mit auf den Weg geben. Sie...

Immobilienwert steigern durch Homestaging

Warum sich Immobilien ohne Möbel schwer tun – und wie ich das ändere Sie kennen das: Sie betreten eine leere Wohnung und denken sich… nichts. Weil da einfach nichts ist. Keine Couch, kein Esstisch, kein kuscheliges Bett. Nur Wände, Böden und ein Echo, das Ihre eigenen...

Immobilien als Inflationsschutz – momentan oft nicht mehr vorhanden

Ein starkes Argument für das Investment in Immobilien war bis vor kurzer Zeit der sogenannte Inflationsschutz. Damit ist gemeint, dass der Wert der Immobilie selbst bei einer höheren Inflationsrate steigt oder zumindest nicht fällt, wie es bei anderen Anlageformen der...

1 Kommentar

Einen Kommentar abschicken

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Immobilienmakler Thomas Weiland aus Bremen beantwortet Fragen zu Blogbeiträgen

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Hoffentlich konnte ich Ihnen zu oben genanntem Thema weiterhelfen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben, nutzen Sie bitte die nachstehende Kommentarfunktion.

Alternativ können Sie mich gerne kontaktieren und mit mir ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Wenn Ihnen dieser Post gefallen hat, freue ich mich, wenn Sie mir auf den Sozialen Medien folgen würden. Somit werden Sie immer auf neue Posts von mir hingewiesen.

>> Facebook
>> Instagram
>> Twitter

Bis bald, Ihr Thomas Weiland