Wie in jedem speziellen Fachbereich finden sich auch in der Immobilienbranche spezielle Fachbegriffe, die für einen Laien auf den ersten Blick etwas kryptisch erscheinen. Vor allem im Rahmen von einem Immobilienkauf oder -verkauf treten derartige Immobilienfachbegriffe häufig zum Vorschein und sorgen nicht selten für Verwirrung.
In diesem Artikel möchte ich Ihnen zehn wichtige Fachbegriffe der Immobilienbranche erläutern, deren wahre Bedeutung auf den ersten Blick nicht unbedingt erkennbar ist.
Auflassungsvormerkung
Hierbei handelt es sich um einen Eintrag in das Grundbuch. Mit dessen Hilfe wird die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück schuldrechtlich geregelt. Für den künftigen Eigentümer ist die Auflassungsvormerkung ein Schutz vor einem Verkauf der Immobilie an weitere bzw. andere Personen.
Baulast
Die Baulast stellt eine Verpflichtung von Eigentümern gegenüber der zuständigen Baubehörde dar, um beispielsweise Fluchtwege freizuhalten und nicht zu bebauen. Die Baulast wird je nach Bundesland in das Baulastverzeichnis oder in das Grundbuch eingetragen.
Courtage
Bei der Courtage handelt es sich um die Maklergebühr. Diese trägt im Falle eines Immobilienverkaufs der Käufer und bei einer Immobilienvermietung der Vermieter.
Eigenleistung
Als Eigenleistung werden im Immobilienbereich Arbeiten an einem Objekt oder auf einem Grundstück bezeichnet, die der Eigentümer selbst durchführt. Dies können beispielsweise kleine Instandhaltungsarbeiten oder Gartenarbeiten sein.
Eigentumsübergang
Bei einem Immobilienkauf geht das Eigentum an einer Immobilie erst an den Käufer über, wenn die Eintragung in das Grundbuchamt erfolgt ist. Erst wenn dieser Eintrag erledigt ist, kommt es zum Eigentumsübergang.
Grunddienstbarkeit
Als Grunddienstbarkeit bezeichnen Immobilienprofis die Rechte Dritter, welche die Handlungsfreiheit eines Eigentümers gesetzlich einschränken. Dies kann sich beispielsweise auf ein Wegrecht beziehen oder auf eine Beschränkung der Bebauung eines Grundstücks. Auch die Erlaubnis zur Nutzung eines Grundstücks durch dritte Personen ist mithilfe der Grunddienstbarkeit geregelt.
Lastenfreistellung
Sollte ein Immobilienverkäufer seine Immobilie in der Vergangenheit mit einem Kredit belastet haben und kann diese Belastung zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht tilgen, wird ein Notar als Treuhänder eingesetzt. Der Notar sorgt im Rahmen der Lastenfreistellung dafür, dass die Belastung der Immobilie mit dem Kaufpreis ausgeglichen und die Immobilie für den Verkauf lastfrei wird. Infos über weitere Tätigkeitsbereiche von einem Notar finden Sie hier.
Teilungserklärung
In der Teilungserklärung wird festgelegt, was genau in einer Immobilie oder Wohnanlage zum Gemeinschaftseigentum aller Eigentümer und zum Sondereigentum eines einzelnen Eigentümers gehört.
Vorlasten
Als Vorlast bezeichnet die Fachwelt ein Darlehen, welches mit einer Grundschuld an eine Immobilie gekoppelt und dementsprechend im Grundbuch eingetragen wurde.
Vormerkung
Bevor ein neuer Eigentümer für eine Immobilie bezahlt, wird er im Grundbuch als neuer Besitzer vorgemerkt. Die Immobilie ist auf diesem Weg für ihn „reserviert“.
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