Gas-Knappheit: Was sollten Hausbesitzer jetzt beachten?

von | 23.08.2022 | 0 Kommentare

Die Gas-Knappheit ist aktuell ein sehr heiß diskutiertes Thema und die Gaspreise gehen wahrlich durch die Decke. Viele Hausbesitzer fürchten den kommenden Winter und den mit dieser Heizperiode einhergehenden Kostenanstieg. Tipps, wie Hausbesitzer Gaskosten sparen können, finden sie hier in diesem Artikel.

Zudem möchte ich allen Hausbesitzern einige wichtige Informationen auf die Hand geben, auf was in Hinblick auf die Gas-Knappheit noch zu achten ist.

Wie kann ein Hausbesitzer trotz Gas-Knappheit Gaskosten sparen?

Einer der wichtigsten Punkte bezüglich einer Gas-Knappheit und der steigenden Gaspreise ist natürlich das Einsparen von Gas. Die Bundesnetzagentur gib an, dass sich die Gaspreise bis 2023 um das Dreifache erhöhen können und daher suchen viele Hauseigentümer nach effektiven Maßnahmen, um Gas einzusparen. Hierfür finden sich glücklicherweise einige Möglichkeiten für Hausbesitzer, um Gaskosten sparen zu können:

• Freiwillig höher Abschläge zahlen und eventuell monatlich etwas Geld beiseitelegen, um sich auf eine eventuelle Nachzahlung vorzubereiten.
• Die Einstellung der Gasheizung überprüfen lassen, oft sind vor allem ältere oder bereits länger laufende Heizsysteme nicht optimal eingestellt.
• Ältere Fenster abdichten, um den Wärmeverlust zu reduzieren. Hierfür finden sich einfache Möglichkeiten, wie selbstklebende Dichtungsstreifen aus Schaumstoff oder Gummi.
• Zwei mal am Tag für ungefähr 5 bis 15 Minuten Stoßlüften, anstatt dauerhaft ein Fenster zu kippen. Beim Stoßlüften zudem für Durchzug sorgen.
• Die Heizstrategie ändern, bereits die Reduzierung um ein Grad in den Räumen bringt erhebliche Gaseinsparungen. Zudem muss eventuell nicht jeder Raum geheizt werden.
• Heizkörper vor der neuen Heizperiode entlüften, damit die Heizung ihre volle Leistung erbringen kann.
• Alternativen für die Gasheizung in Erwägung ziehen

Neben den genannten Maßnahmen für das Einsparen von Gas sollte jeder Hausbesitzer rechtzeitig vor der Heizperiode zudem einen Preisvergleich der Gasanbieter durchführen. Eventuell lassen sich durch einen günstigeren Anbieter Kosten einsparen.

Hausbesitzer möchten Gaskosten sparen – Welche Alternativen zur Gasheizung gibt es?

Jene Hausbesitzer, die langfristig für die Absicherung ihrer Heizenergie sorgen möchten, sollten aufgrund der aktuellen Lage über eine Alternative zur Gasheizung nachdenken. Hierfür finden sich gleich mehrere Möglichkeiten, mit deren Hilfe sich der Eigentümer von den fossilen Brennstoffen unabhängig machen kann. Ein sehr schönes Beispiel sind Wärmepumpen und Blockheizkraftwerke mit Brennstoffzellen für das Eigenheim. Eine Wärmepumpe entzieht der Umgebung Wärmeenergie und wandelt diese in nutzbare Heizwärme um. Hierfür finden sich unterschiedliche Systeme, die der Umgebungsluft, dem Grundwasser oder der Erde die Wärme entziehen.

Ein Brennstoffzellenheizgerät erzeugt zeitgleich Wärme und Strom, indem es auf kontrolliertem Weg Sauerstoff mit Wasserstoff reagieren lässt. Den Wasserstoff kann der Hausbesitzer ebenfalls selbst herstellen, was mit einem Elektrolyser und Solarstrom möglich ist. Dies sind natürlich nur einige Beispiele für effektive und zudem autarke Alternativen zur Gasheizung. Es gilt jedoch zu bedenken, dass der Einbau derartiger Systeme recht teuer ist und derzeit zudem mit längeren Wartezeiten zu rechnen ist.

Ist die Absenkung der vorgeschriebenen Mindesttemperatur sinnvoll?

Aktuell wird aufgrund der Gas-Knappheit über eine Absenkung der vorgeschriebenen Mindesttemperatur in Mietwohnungen diskutiert. Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, eine Raumtemperatur von 20° bis 22°C in einer Mietwohnung zu gewährleisten.

Ein generelles Absenken dieser vorgeschriebenen Temperatur auf 18°C würde eine Gaseinsparung von 15 Prozent mit sich bringen und dem Hausbesitzer helfen, Gaskosten zu sparen. Ob eine derartige Maßnahme bei einer möglichen Gasknappheit verpflichtend oder freiwillig sein wird, lässt sich aktuell jedoch nicht sagen.

Was bedeutet der Gas-Notfallplan der EU für Hausbesitzer?

Stempel mit Gas-Notfallstufe über Gasflamme und Heizungsthermostat, verbildlicht, dass Hausbesitzer Gaskosten sparen müssen
emergency level gas (Notfallstufe Gas) written on German rubber stamp over gas flame and heating thermostat

Der Gas-Notfallplan der EU setzt derzeit in erster Linie auf die freiwillige Mitarbeit von Hausbesitzern und zielt grundlegend auf die Einsparung von Gas ab. Wie genau die Länder diese Einsparungen erwirkt wollen, entscheiden sie selbst. Der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck spricht sich klar dafür aus, dass auf Hauseigentümer mehr in die Pflicht zukommen. Hierbei steht aktuell vor allem eine planmäßige Überprüfung der Gasheizung sowie ein hydraulischer Abgleich im Fokus des Politikers. Das Problem hierbei ist, sowohl die Heizungsüberprüfung als auch der hydraulische Abgleich kosten den Eigentümer Geld. Auch wenn hieraus langfristig Heizkosteneinsparungen resultieren können. Für den hydraulischen Abgleich fallen schnell 650 bis 1250 Euro ins Gewicht, die Überprüfung der Gasheizung ist mit rund 120 Euro weitaus günstiger.

Sollte zudem der Austausch einer ineffizienten Gasheizung nötig sein, kommt derzeit ein weiteres Problem hinzu: Es mangelt hierzulande erheblich an qualifizierten Fachkräften, die beispielsweise den Einbau einer Wärmepumpe als Alternative zur Gasheizung übernehmen können.

Der hydraulische Abgleich für Mehrfamilienhäuser

Der Plan von Robert Habeck sieht vor, dass der hydraulische Abgleich für alle Hauseigentümer Pflicht werden soll, die eine zentrale Wärmeversorgung in einem Mehrfamilienhaus nutzen. Der hydraulische Abgleich dient dazu, dass alle Heizkörper in einem Haus gleichmäßig mit Wärmeenergie versorgt werden, wodurch die Effizienz einer Gasheizung gesteigert wird.

Zudem sollen ineffiziente Heizungspumpen in einem Gebäude ersetzt werden, da durch diese Geräte sehr viel Energie verbraucht wird. Und Energie sparen liegt aktuell mehr denn je im Trend der Zeit.

Die vier Phasen der Zwangsversteigerung von Immobilien

Die Zwangsversteigerung von Immobilien ist für einen potenziellen Immobilienkäufer eine gute Möglichkeit, ein Objekt vergünstigt zu erwerben. Mit etwas Glück kann ein Käufer im Rahmen einer Zwangsversteigerung bis zu 30 Prozent des eigentlichen Verkehrswerts einer...

Hausfinanzierung und Steuervorteil – was ist möglich?

Für den Kauf eines Eigenheims wird ein Immobilienkredit von der Bank benötigt. Was viele Immobilienkäufer nicht wissen: Unter bestimmten Umständen lassen sich die Zinsen der Immobilienkredite von der Steuer absetzen und somit kann sich der Käufer einen Steuervorteil...

Einblicke in den Maklerberuf – Quereinstiger haben es schwer

Viele Berufsanfänger im Bereich Immobilien unterschätzen den Maklerberuf erheblich. Tatsächlich haben es Quereinsteiger im Bereich Maklertätigkeit heutzutage ungemein schwer und mit diesem Beruf seinen Lebensunterhalt zu verdienen, ist für Berufsanfänger ohne...

Mietnomaden – was können Vermieter tun?

Mietnomaden sind wahrlich der Albtraum eines jeden Vermieters. Denn ein Mietnomade zieht in eine Wohnung ein, ohne für die vereinbarte Miete aufzukommen. Das Resultat hieraus sind Mietschulden, Mahnverfahren und Räumungsklagen gegen den Mieter. Hier biete ich jedem...

Bäume auf Privatgelände – darf man sie fällen?

Ein Gartenbesitzer sollte grundsätzlich davon absehen, vorschnell einen Baum auf seinem Privatgelände zu fällen. Denn von Region zu Region finden sich in Bezug auf Bäume fällen auf Privatgelände teilweise unterschiedliche Vorschriften. Werden diese gesetzlichen...

0 Kommentare

Einen Kommentar abschicken

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Immobilienmakler Thomas Weiland aus Bremen beantwortet Fragen zu Blogbeiträgen

Haben Sie noch Fragen zu diesem Thema?

Hoffentlich konnte ich Ihnen zu oben genanntem Thema weiterhelfen. Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen oder Anregungen haben, nutzen Sie bitte die nachstehende Kommentarfunktion.

Alternativ können Sie mich gerne kontaktieren und mit mir ein kostenloses und unverbindliches Beratungsgespräch vereinbaren.

Wenn Ihnen dieser Post gefallen hat, freue ich mich, wenn Sie mir auf den Sozialen Medien folgen würden. Somit werden Sie immer auf neue Posts von mir hingewiesen.

>> Facebook
>> Instagram
>> Twitter

Bis bald, Ihr Thomas Weiland