Sie haben endlich Ihr lange ersehntes Traumhaus gefunden und stehen nun vor der Frage, wie die Hauskauf Abwicklung eigentlich abläuft? Im ersten Schritt müssen Sie natürlich das Finanzielle regeln.
Diese Phase der Immobilienkauf-Abwicklung beinhaltet sowohl eine Kreditbeantragung als auch die genaue Festlegung des Eigenkapitals, das Sie in den Kauf einbringen möchten. Sobald diese finanziellen Formalitäten geregelt sind, geht es an die eigentliche Hauskauf Abwicklung. Damit Sie bereits im Vorfeld informiert sind, welche Schritte nun auf Sie zukommen, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
Die einzelnen Schritte der Hauskauf Abwicklung
Hier erst einmal zusammengefasst die einzelnen Schritte als Hauskauf Abwicklung Checkliste:
- Die Objektsuche – Sie oder der Immobilienmakler beginnt mit der Suche nach einem geeigneten Objekt.
- Die Finanzierung sichern – dieser Schritt beinhaltet sowohl die Beantragung eines Kredits als auch die Ermittlung des verfügbaren Eigenkapitals.
- Der Notartermin – jeder Immobilienkaufvertrag muss von einem Notar beglaubigt werden. Hierfür müssen sich Käufer und Verkäufer zu einem Notartermin einfinden. Dieser erstellt auch einen Entwurf des Kaufvertrags.
- Die Vertragsunterzeichnung – die Vertragsunterzeichnung geht ebenfalls beim Notar vonstatten.
- Die Bezahlung – im nächsten Schritt wird je nach vertraglicher Vereinbarung der Kaufbetrag an den Verkäufer überwiesen. Zudem informiert der Notar das Finanzamt über den Immobilienkauf. Daraufhin erfolg die Bezahlung der Grunderwerbssteuer.
- Grundbucheintrag – der Notar trägt Sie als neuen Eigentümer in das Grundbuch der Immobilie ein.
- Die Schlüsselübergabe – in diesem letzten Schritt erhalten Sie alle Schlüssel für Ihre neue Immobilie. Sie sind nun offiziell der Eigentümer.
Die Schlüsselübergabe kann in manchen Fällen und je nach Vereinbarung im Kaufvertrag auch bereits vor der vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises erfolgen.
Der Notar erledigt bei der Abwicklung von einem Hauskauf viele Schritte
Der Notar ist im Rahmen der Hauskauf Abwicklung nicht nur für die Beglaubigung des Kauvertrags zuständig, er fertigt auch einen Erstentwurf des Vertrags an. Diesen Vertrag überprüfen beide Parteien, im Idealfall mithilfe eines Immobilienmaklers oder Rechtsanwalts. Im nächsten Schritt geht es an die Vertragsunterzeichnung. Auch diese erfolgt beim Notar, welcher den Vertrag noch einmal laut vorliest. Hier ist noch einmal die Gelegenheit für Rückfragen und Änderungswünsche am Vertrag. Entspricht der Vertrag beiden Parteien, wird er von Käufer und Verkäufer unter Beisein des Notars unterzeichnet. Daraufhin erstellt der Notar die Auflassungsvormerkung, wobei es sich um eine Art Reservierung der Immobilie für den Käufer handelt. Denn der Käufer ist erst nach dem Grundbucheintrag der neue Eigentümer.
Nächster Schritt: Zahlungen und Grundbucheintrag
Im nächsten Schritt geht es an die Bezahlung der Grunderwerbssteuer und der Immobilie. Der Notar meldet den Verkauf dem Finanzamt, wodurch der Käufer aufgefordert wird, die Grunderwerbssteuer zu begleichen. Diese beträgt je nach Bundesland zwischen 3,5 und 6,5 Prozent vom Kaufpreis. Die Bezahlung des Kaufpreises wird im Kaufvertrag geregelt und ist entsprechend dieser Vereinbarung fällig. Sobald der Käufer die Grunderwerbssteuer überwiesen hat, meldet das Finanzamt dem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Der Notar wird daraufhin die Grundbuchänderung vornehmen und den Käufer als neuen Eigentümer eintragen.
Der letzte Schritt der Hauskauf Abwicklung – die Schlüsselübergabe
Zum Abschluss der Hauskauf Abwicklung erfolgt die Schlüsselübergabe, wobei Käufer und Verkäufer sowie in vielen Fällen auch der Makler, der den Immobilienverkauf vermittelt hat, eine letzte gemeinsame Begehung der Immobilie durchführen. Im Rahmen der Schlüsselübergabe ist es wichtig, dass ein Übergabeprotokoll angefertigt wird, welches beide Parteien unterzeichnen. In diesem Protokoll werden alle Mängel der Immobilie festgehalten und daher dient das Protokoll als Absicherung bei einem eventuellen Rechtsstreit nach dem Kauf aufgrund von Schäden an der Immobilie.
Nach diesem letzten Schritt können Sie endlich in Ihr neues Traumhaus einziehen.
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