Einer der häufigsten Beweggründe für einen Notartermin ist heutzutage der Kauf oder Verkauf einer Immobilie. Denn ohne Notar ist der Eigentümerwechsel einer Immobilie generell nicht möglich. Hier in diesem Artikel möchte ich Sie kurz informieren, warum bei einem Immobilienverkauf ein Notartermin nötig ist.
Was genau sind eigentlich Notare?
Notare sind unabhängige Juristen, deren Aufgabe es ist, Nicht-Juristen vor rechtlichen Benachteiligungen zu schützen. Hier finden Sie die Seite der Notarkammer Bremen für weitere Infos. Durch ausführliche und unparteiische Beratungen sowie durch die Beurkundung des Kaufvertrags schützt der Notar den Käufer und Verkäufer vor Fehlern und vor einer eventuellen finanziellen Benachteiligung.
Tätigkeiten der Notare im Bereich Immobilien
Bei jedem Immobiliengeschäft wird ein Notar tätig, der für Käufer und Verkäufer folgende Aufgaben übernimmt:
• Juristische und unparteiische Beratung von Käufer und Verkäufer
• Beurkundung des Kaufvertrags
• Aufklärung über rechtliche Konsequenzen bei Vertragsabschluss
• Überwachung der Zahlungen
• Eigentumsumschreibung im Grundbuch
Zudem übernimmt der Notar eventuell noch zusätzliche Aufgaben, welche mit einem Immobilienkauf und Immobilienverkauf in Verbindung stehen können, wie beispielsweise die Eintragung eines dinglichen Vorkaufsrechts.
Immobilienverkauf und Notartermin – was erwartet Sie beim Notar?
Für einen Immobilienverkauf müssen beim Notartermin grundlegend beide Parteien anwesend sein. Es besteht für Käufer oder Verkäufer jedoch die Möglichkeit, sich bei dem Termin mithilfe einer notariell beglaubigten Vollmacht vertreten zu lassen. Der Notar überprüft zu Beginn des Termins die Ausweispapiere der Anwesenden.
Im nächsten Schritt werden gemeinsam mit dem Notar eventuell Änderungswünsche am Kaufvertrag besprochen und gegebenenfalls in den Vertrag eingearbeitet.
Beide Parteien haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen.
Im Anschluss ließt der Notar den Kaufvertrag laut vor und ist bereit, weitere aufkommende Fragen zu beantworten. Im nächsten Schritt erfolgt die Unterzeichnung des Kaufvertrags durch Käufer und Verkäufer im Beisein des Notars. An diesem Punkt endet der Notartermin bereits, da das Immobiliengeschäft für Käufer und Verkäufer nun abgeschlossen ist.
Die Abwicklung des Kaufvertrages sowie die Meldung ans Finanzamt und weitere Abwicklungspunkte erledigt der Notar ohne das Beisein der beiden Parteien.
Immobilienverkauf Notartermin – Wie hoch sind die Kosten?
Den überwiegenden Teil der Notarkosten trägt in der Regel der Käufer einer Immobilie. Diese Notarkosten stehen generell in Abhängigkeit zum jeweiligen Kaufpreis der Immobilie und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz festgelegt.
Der Käufer einer Immobilie sollte etwa 0,8 bis 1,5 Prozent des Kaufpreises für den Notar und für das Grundbuchamt einkalkulieren. Hiervon erhält der Notar 0,5 bis 1,0 Prozent und das Grundbuchamt 0,3 bis 0,5 Prozent vom Immobilienkaufpreis. Zusätzlich zu der Beurkundungsgebühr für den Kaufvertrag können je nach Leistungsumfang des Notars zusätzlich noch Vollzugs- und Betreuungsgebühren anfallen.
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