SCHUFA-Auskunft bei einer Immobilienfinanzierung

von | 25.12.2022

Sofern Sie ein Darlehn für einen Immobilienkauf benötigen, überprüfen die Kreditgeber grundsätzlich Ihre Bonität. Hierfür dient mitunter die SCHUFA-Auskunft, über welche sich die Banken über das mögliche Risiko eines Kreditausfalls informieren. In diesem Artikel finden Sie alle wichtigen Informationen zur SCHUFA-Auskunft bei einer Immobilienfinanzierung.

Liegt der sogenannte SCHUFA-Score aufgrund von bestehenden Verschuldungen und bereits laufenden Krediten im Risikobereich, kann es vorkommen, dass die Banken die Konditionen für den Kredit verschärfen oder das Darlehn sogar gänzlich ablehnen.

Blaues Modellhaus auf gestapeltem Kleingeld, soll die Schufa-Auskunft bei einer Immobilienfinanzierung verbildlichen

Was ist die SCHUFA eigentlich und was macht sie?

Bei der SCHUFA Holding AG handelt es sich um eine privatwirtschaftliche Wirtschaftsauskunftei, die ihren Sitz in Wiesbaden hat. Das Kürzel SCHUFA steht für die Bezeichnung „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“. Dementsprechend soll die SCHUFA die Vertragspartner vor eventuellen Kreditausfällen schützen. Hierfür erfasst die SCHUFA folgende Daten einer Person:


• Name, Anschrift, Geburtsdatum
• Bankkonten, Kreditkarten, Leasingverträge
• Mobilfunkkonten, Versandhandelskonten, Ratenzahlungsgeschäfte, Kredite und Bürgschaften
• Zahlungsstörungen, wie angemahnte und unbestrittene Forderungen sowie Kündigungen von Bankkonten und Kreditkarten.

Hingegen besitzt die SCHUFA keine Daten zu Ihrem Einkommen, zum Vermögen, Beruf, Familienstand, Arbeitgeber, zu Ihrer Nationalität und zu Ihrem Kaufverhalten. Jene Daten, die von der SCHUFA erfasst werden, erhält die Auskunftei von ihren Vertragspartnern. Aus diesen Daten errechnet die SCHUFA den SCHUFA-Score. Dieser gibt Auskunft über das finanzielle Risiko bei einer Kreditvergabe, bei einer Anmietung oder bei einem Ratenkauf gibt. Selbst bei einer Kontoeröffnung, Kreditkartenbeantragung und beim Abschluss von Mobilfunkverträgen wird heute eine SCHUFA-Auskunft eingeholt.

Erlaubnis für eine SCHUFA-Auskunft bei einer Immobilienfinanzierung

Da Kreditinstitute ihr Risiko im Rahmen einer Kreditvergabe einschätzen müssen, gehört die SCHUFA-Auskunft bei einer Immobilienfinanzierung zum üblichen Verfahren. Dieser Auskunft muss der Kreditnehmer zwar zustimmen, jedoch ist die Erlaubnis für die SCHUFA-Auskunft prinzipiell eine Grundvoraussetzung für eine Kreditzusage. Es ist verständlich, dass sich die Banken absichern möchten. Vor allem bei so hohen Kreditsummen, wie sie bei einem Immobilienkauf üblich sind. In die Entscheidung der Banken bezüglich der Kreditvergabe fließen neben der SCHUFA-Daten auch noch weitere Werte mit ein, wie beispielsweise die Höhe des Eigenkapitals, welches in den Immobilienkauf mit einfließt.

Schufa-Auskunft vor der Immobilienfinanzierung – Ist eine Selbstauskunft möglich?

Selbstverständlich können Sie jederzeit eine Selbstauskunft von der SCHUFA einholen, um die gespeicherten Daten einzusehen. In vielen Fällen ist dies vor einem Immobilienkauf oder vor einem Kreditantrag sogar zu empfehlen. Denn hierdurch lassen sich bereits im Vorfeld über die Chancen bezüglich der Kreditvergabe abwägen. Denn liegen eventuell negative SCHUFA-Einträge vor, sieht es für den Immobilienkredit in vielen Fällen nicht sonderlich gut aus.

Negative SCHUFA-Einträge löschen lassen – geht das?

Nicht immer sind negative SCHUFA-Einträge gerechtfertigt und zumeist lässt sich die SCHUFA reichlich Zeit mit der Lösung von Einträgen, obwohl die entsprechenden „Schulden“ bereits beglichen sind. Daher haben Sie das Recht, Ihre SCHUFA-Einträge im Rahmen einer Selbstauskunft zu überprüfen und eventuell falsche oder veraltete Negativeinträge löschen zu lassen. Zwar werden alte Einträge grundsätzlich automatisch gelöscht, doch kann dies im Extremfall mehrere Jahre dauern. Es gilt zu bedenken, dass selbst reine Kreditanfragen bei der SCHUFA registriert werden und dies auch, wenn es nicht zu einer Kreditvergabe kommt. Um die alten oder falschen SCHUFA-Einträge löschen zu lassen, müssen Sie sich nach einer Selbstauskunft einfach persönlich oder über einen Anwalt mit der SCHUFA in Verbindung setzen.

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